Behördenkennzeichen
Kraftfahrzeuge von Behörden, Organisationen oder konsularische Vertretungen werden mit einem besonderen Kfz-Kennzeichen ausgestattet. Im Anschluss an das Eurofeld und die Erkennungsnummer folgt lediglich eine ein- bis fünfstellige Zahl ohne Buchstaben.
Diplomatenkennzeichen
Fahrzeughalter mit Diplomatenkennzeichen genießen gewisse Sonderrechte. Hierzu gehören unter anderem freies Parken sowie freie Fahrt bei Verkehrskontrollen. Das Diplomatenkennzeichen setzt sich aus der Zahl Null zu Beginn sowie zwei weiteren Zahlen zusammen, wobei die der Null folgende Zahl für das Herkunftsland des Diplomaten steht. Die letzte Zahl hat keine weitere Bedeutung, sondern wird der Reihe nach vergeben.
THW-Kennzeichen
Kraftfahrzeuge des Technischen Hilfswerk werden einem THW- Kennzeichen versehen.
Hauptamtliche Dienststellen-Fahrzeuge erhalten eine vierstellige , Ortsgruppenfahrzeuge eine fünfstellige Nummer.
Tarnkennzeichen
Behördenfahrzeuge werden rechtlich ein festes Behörden-Kennzeichen zugeteilt.
Sollte aber das Kennzeichen beim dienstlichen Gebrauch verschleiert werden, dann werden diese
Fahrzeuge mit einem Tarnkennzeichen ausgestattet. Aus Tarnungsgründen kommt ein normales
Nummernschild zum Einsatz.