Fahrzeuge, die ein grünes Kennzeichen tragen, sind von der Kfz-Steuer befreit.
• Schwerbehinderten-Fahrzeuge
• Fahrzeuge von Hilfsorganisationen oder gemeinnützigen Organisationen
• Fahrzeuge von Schaustellern
• selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Kräne oder Betonpumpen)
• land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge (z.B. Traktoren oder Mähdrescher)
• Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten (z.B. Boote oder Segelflugzeuge)
• Pferdeanhänger