„Rote Nummern“ werden vergeben für:
Wechselkennzeichen, deren Nummer mit „05“ oder „06“ beginnt, für Kfz-Betriebe und Händler
Kurzzeitkennzeichen, deren Nummer mit „04“ oder „03“ (seit dem 1. März 2007) anfängt und
Oldtimer-Kennzeichen, deren Nummer mit „07“ beginnt.
Rote Kennzeichen (auch 06 Kennzeichen genannt) werden nur an Händler vergeben. Anders als bei allen anderen Kennzeichen, wird das rote Kennzeichen keinem Fahrzeug fest zugeordnet.Rote Nummernschilder dürfen nur für den eigenen Betrieb genutzt werden. Zum roten Kennzeichen gehört ein Fahrzeugscheinheft, das stetst mitzuführen ist.